Beschreibung Als Verkaufsberater bei Fusalp spielen Sie eine wichtige Rolle bei der Kundenerfahrung.
Sie sind für die Begrüßung von Kunden, die Beratung zu Produkten entsprechend ihren Bedürfnissen und Vorlieben sowie die Begleitung durch den Kaufprozess verantwortlich.
Sie kennen die Fusalp-Produkte, die Modetrends und die Bedürfnisse der Kunden.
Wichtige Anforderungen
Leidenschaft für Skifahren, Mode und Luxus
Fähigkeit, sich zu übertreffen und Herausforderungen anzunehmen, um Ziele und KPIs zu erreichen
Mindestens 3 Jahre Erfahrung in einem gehobenen Premium-Umfeld
Ausgeprägter Sinn für exzellenten Service und Kundenerlebnis im Geschäft
Dynamisch, vielseitig und mit einem scharfen Blick für Leistung und Details
Fließend in Französisch und Englisch
Leidenschaft für Ski, Mode und Luxus
Mindestens 3 Jahre Erfahrung in einer hochwertigen Premium-Umgebung
Fusalp befindet sich in Villefontaine im Kanton Valais. Grenzgänger benötigen eine G-Bewilligung (jährlich erneuerbar), um in der Schweiz zu arbeiten. Der Kanton Valais erhebt eine Quellensteuer mit variablen Sätzen auf das Bruttoeinkommen. Seit 2024 gilt das Neue Steuerabkommen mit konkurrierender Besteuerung zwischen Italien und der Schweiz.
Die Schweizer Sozialabgaben umfassen AHV (5,3%), Arbeitslosenversicherung (1,1%) und BVG (berufliche Vorsorge). Nutzen Sie unseren kostenlosen Steuersimulator, um Ihr Nettogehalt zu berechnen und die Lebenshaltungskosten zwischen der Schweiz und Italien zu vergleichen.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist das Nettogehalt für Grenzgänger in Valais?
Das Nettogehalt hängt vom Bruttoeinkommen, Familienstand und der Kinderzahl ab. Im Kanton Valais liegt die Quellensteuer zwischen ca. 2% und 15%. In der Branche Verwaltung in Valais Nutzen Sie unseren Simulator für eine individuelle Berechnung.
Brauchen Grenzgänger eine Schweizer KVG-Versicherung?
Neue Grenzgänger seit 2024 müssen sich innerhalb von 3 Monaten nach Arbeitsbeginn bei der KVG anmelden. Die Prämien variieren je nach Kanton, Versicherungsmodell und Franchise. Vergleichen Sie die Prämien mit unserem KVG-Vergleich.