Das Amt für Justizvollzug (AJV) Graubünden ist eine Dienststelle des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit des Kantons Graubünden.
Das AJV ist für den Straf- und Massnahmenvollzug sowie die Durchführung der verschiedenen Haftarten verantwortlich.
In Graubünden wird damit der Vollzug von Strafen und Massnahmen als einheitliches Themenfeld und ganzheitliche Aufgabe geregelt, in welchem verschiedene Berufsgattungen interdisziplinär mit straffällig gewordenen Menschen arbeiten, um weitere Delinquenz zu verhindern.
Beschreibung
Das Amt für Justizvollzug (AJV) Graubünden ist eine Dienststelle des Departements für Justiz, Sicherheit und Gesundheit des Kantons Graubünden.
Das AJV ist für den Straf- und Massnahmenvollzug sowie die Durchführung der verschiedenen Haftarten verantwortlich.
In Graubünden wird damit der Vollzug von Strafen und Massnahmen als einheitliches Themenfeld und ganzheitliche Aufgabe geregelt, in welchem verschiedene Berufsgattungen interdisziplinär mit straffällig gewordenen Menschen arbeiten, um weitere Delinquenz zu verhindern.
Kantonale Verwaltung Graubünden befindet sich in Cazis im Kanton Graubünden. Grenzgänger benötigen eine G-Bewilligung (jährlich erneuerbar), um in der Schweiz zu arbeiten. Der Kanton Graubünden erhebt eine Quellensteuer mit variablen Sätzen auf das Bruttoeinkommen. Seit 2024 gilt das Neue Steuerabkommen mit konkurrierender Besteuerung zwischen Italien und der Schweiz.
Die Schweizer Sozialabgaben umfassen AHV (5,3%), Arbeitslosenversicherung (1,1%) und BVG (berufliche Vorsorge). Nutzen Sie unseren kostenlosen Steuersimulator, um Ihr Nettogehalt zu berechnen und die Lebenshaltungskosten zwischen der Schweiz und Italien zu vergleichen.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist das Nettogehalt für Grenzgänger in Graubünden?
Das Nettogehalt hängt vom Bruttoeinkommen, Familienstand und der Kinderzahl ab. Im Kanton Graubünden liegt die Quellensteuer zwischen ca. 2% und 15%. In der Branche Verwaltung in Graubünden Nutzen Sie unseren Simulator für eine individuelle Berechnung.
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Neue Grenzgänger seit 2024 müssen sich innerhalb von 3 Monaten nach Arbeitsbeginn bei der KVG anmelden. Die Prämien variieren je nach Kanton, Versicherungsmodell und Franchise. Vergleichen Sie die Prämien mit unserem KVG-Vergleich.