Nebenamtliche Fachrichterin / Nebenamtlicher Fachrichter Soziale Arbeit / Psychologie / Pädagogik — Kanton Aargau

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Vollständige Beschreibung

Spannende Aufgaben warten

  • Beurteilung von Fragestellungen im Auftrag der Bezirksgerichtspräsidentin bzw. des Bezirksgerichtspräsidenten oder der Fachrichterin bzw. des Fachrichters des Familiengerichts
  • Entscheidungsfindung als Mitglied des Familiengerichts bei Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen
  • Durchführung von Anhörungen und Gewährung des rechtlichen Gehörs

Die Einsätze der nebenamtlichen Fachrichterinnen und Fachrichter erfolgen nach Bedarf und nach Vereinbarung, wobei beim konkreten Einsatz die beruflichen Hauptverpflichtungen der nebenamtlichen Fachrichterinnen und Fachrichter berücksichtigt werden. Der Einsatz erfolgt schwerpunktmässig in den erwähnten Bezirken. Zudem kann ein Einsatz in anderen Bezirken notwendig werden. Die Entschädigung erfolgt nach dem Dekret über die Entschädigung für nebenamtliche Richterinnen und Richter.

Was Sie mitbringen

  • Tertiärer Abschluss (Universität, FH oder HFS) in Sozialer Arbeit, Psychologie oder Pädagogik
  • Mehrjährige Berufserfahrung im Kindes- und Erwachsenenschutz
  • Weiterbildung im neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
  • Zeitliche Flexibilität und Unabhängigkeit (insbesondere keine Tätigkeit als Berufs-Beiständin oder Beistand im Kanton Aargau)

Die Familiengerichte entscheiden im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in einem Gremium mit 3 Personen, das mit einer Gerichtspräsidentin bzw. mit einem Gerichtspräsidenten und zwei Fachrichte-rinnen bzw. Fachrichtern aus der Sozialen Arbeit, Psychologie oder aus einem anderen für den Kindes- und Erwachsenenschutz relevanten Fachbereich besetzt ist.

Wahlbehörde für diese Funktion ist der Regierungsrat. Sie werden vom Regierungsrat für den Rest der vierjährigen Amtsperiode (1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028) gewählt. Der Einsatz als nebenamtli-che Richterperson ist bis zum Erreichen des 70. Altersjahres möglich. Voraussetzungen für die Wahl sind das Schweizer Bürgerrecht und grundsätzlich der Wohnsitz im Kanton Aargau. Ausnahmen vom Wohnsitzerfordernis unterliegen der Bewilligungspflicht.

Bewerberinnen und Bewerber, welche in die engere Auswahl gelangen, werden darauf hingewiesen, dass sie Auszüge aus dem Straf- und Betreibungsregister einzureichen haben.

Unsere Mitarbeitenden der Gerichte verhelfen der Gerechtigkeit im täglichen Leben zum Durchbruch und schaffen Rechtssicherheit. Hierfür setzen wir uns bei unserer Arbeit tagtäglich ein - für ein friedliches und gedeihliches Zusammenleben im Kanton Aargau.

Benefits

Gesund bleiben

  • Ganzheitliches Betriebliches Gesundheitsmanagement zur Förderung von körperlichem, psychischem und sozialem Wohlbefinden

Verschiedene Sportangebote Vorwärtskommen

  • Vielfältige Weiterentwicklungsmöglichkeiten inkl. internem Bildungsangebot mit über 180 Seminaren
  • Beteiligung an den Kosten von externen Weiterbildungen nach Absprache
  • Pensum: bis 50%
  • Anstellung: unbefristet
  • Abteilung: Familiengerichte Brugg, Lenzburg, Zurzach
  • Arbeitsort: Brugg, Lenzburg, Zurzach

Stellendetails

  • Unternehmen: Kanton Aargau
  • Position: Nebenamtliche Fachrichterin / Nebenamtlicher Fachrichter Soziale Arbeit / Psychologie / Pädagogik
  • Standort: Brugg, Lenzburg, Zurzach, Bern
  • Gehalt: CHF 62'000 - 94'000 (Quelle ungeprüft)
  • Branche: Amministrazione Pubblica
  • Veröffentlicht am: 2026-10-03
  • Abgelaufen am: 2026-10-12

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