Steuerratgeber AO · 19 km

Grenzgänger-Steuern in Aosta: altes vs. neues Regime

In Aosta beträgt der kommunale IRPEF-Zuschlag entfällt. Im neuen Grenzgänger-Regime bleibt einem Musterprofil rund 627 € pro Monat weniger netto als im alten Regime mit ausschliesslicher Schweizer Besteuerung.

Aktualisiert:

Gemeindezuschlag
entfällt
IRPEF 2024
Netto, altes Regime
4.011 €
/Monat
Netto, neues Regime
3.384 €
/Monat
Netto-Differenz
-627 €
/Monat

Zahlenszenario: altes vs. neues Regime

Musterprofil: alleinstehender Grenzgänger, keine Kinder, 55.000 brutto CHF/Jahr, Wohnsitz innerhalb von 20 km zur Grenze. Reale Gemeindewerte angewendet.

Altes RegimeNeues Regime
Bruttojahreseinkommen60.280 €60.280 €
Schweizer Sozialabgaben7.776 €7.776 €
Steuern gesamt pro Jahr4.370 €11.897 €
davon Gemeindezuschlag0 €
Netto pro Jahr48.134 €40.607 €
Netto pro Monat4.011 €3.384 €

So funktioniert das Abkommen 2024

Alte Grenzgänger (bereits vor dem 17. Juli 2023 pendelnd und in der 20-km-Zone wohnhaft, wie Aosta) bleiben ausschliesslich in der Schweiz besteuert: Sie zahlen nur die Schweizer Quellensteuer und keine italienische IRPEF auf das Grenzgängereinkommen.

Neue Grenzgänger unterliegen der konkurrierenden Besteuerung: Die Schweiz behält die Quellensteuer ein und Italien besteuert dasselbe Einkommen, rechnet die Schweizer Steuer an und ergänzt regionalen und kommunalen Zuschlag. In Aosta beträgt der Gemeindezuschlag entfällt, im Musterszenario rund 0 € pro Jahr.

Nützliche Lektüre

Vergleich mit den nächsten Gemeinden

Innerhalb von 105 km um Aosta liegen 6 Gemeinden mit einer Seite auf dieser Website: Villadossola, Domodossola, Stresa, Verbania, Laveno-Mombello und Besozzo.

In dieser Gruppe reicht der Gemeindezuschlag von 0,55% (Besozzo) bis 0,7% (Verbania).

GemeindeEntfernung von hierGemeindezuschlagEntfernung zur GrenzeMiete 2-Zimmer
Aosta (hier)entfällt19 km400 €
Villadossola82 km0,6%5 km400 €
Domodossola86 km0,65%3 km450 €
Stresa95 km0,55%8 km550 €
Verbania98 km0,7%5 km500 €
Laveno-Mombello102 km0,6%10 km500 €
Besozzo105 km0,55%18 km520 €

Luftlinien-Entfernungen, berechnet aus den Ortsmittelpunkt-Koordinaten unseres Datensatzes. IRPEF-Gemeindezuschlag 2024, Entfernung zur Grenze und Richtmiete aus demselben Gemeindedatensatz wie im Szenario oben.

Häufige Fragen

Ist das alte oder das neue Regime besser?

Im Musterszenario für Aosta lässt das alte Regime rund 627 € pro Monat mehr, weil es die italienische konkurrierende Besteuerung vermeidet. Das alte Regime gilt aber nur für vor dem 17. Juli 2023 Pendelnde: Neueinsteiger fallen unter das neue Regime.

Wer ist alter, wer neuer Grenzgänger?

Alter Grenzgänger ist, wer zwischen dem 31. Dezember 2018 und dem 17. Juli 2023 ins Tessin, nach Graubünden oder ins Wallis pendelte. Wer nach dem 17. Juli 2023 begann, ist neuer Grenzgänger mit konkurrierender Besteuerung nach dem Abkommen 2024.

Wie stark wiegt der Gemeindezuschlag in Aosta?

Der kommunale IRPEF-Zuschlag in Aosta beträgt entfällt. Im Muster-Neuregime sind das rund 0 € pro Jahr: Er variiert von Gemeinde zu Gemeinde und lohnt einen Vergleich vor der Wohnsitzwahl.

Schätzungen nur zur Orientierung. Die tatsächliche Besteuerung hängt von Einstellungsdatum, altem/neuem Grenzgängerstatus, Abzügen, Familiensituation und der italienischen Steuererklärung ab. Immer mit einer Beratung prüfen.