Arbeitslosengeld | Frontaliere Ticino

Arbeitslosengeld — kostenlose Tools und Expertenratgeber für Grenzgänger zwischen der Schweiz und Italien. Gehalt, Steuern, KVG-Krankenversicherung, Rente und Lebenshaltungskosten im Tessin vergleichen. Aktualisiert 2026.

Von Redaktion Frontaliere Ticino · Experten für Grenzgänger-Steuern und Vorsorge

Die grenzüberschreitende Arbeitslosenversicherung ist ein komplexer Bereich, in dem schweizerische und italienische Regelungen aufeinandertreffen. Bei Arbeitsplatzverlust in der Schweiz werden Arbeitslosenleistungen grundsätzlich von Italien (dem Wohnsitzland) gezahlt, nicht von der Schweiz. Die Höhe richtet sich nach italienischen Regeln und Ihrer italienischen Beitragsgeschichte.

Es gibt eine wichtige Ausnahme: Bei mindestens 12 Monaten Schweizer Beschäftigung können Sie die Übertragung Ihrer Beitragszeiten an die italienische INPS über das Formular U1 (ehemals E301) beantragen. Dies ermöglicht der INPS, Ihre Schweizer Beschäftigungszeit in die Berechnung des italienischen NASPI einzubeziehen.

Der Leitfaden behandelt das Verfahren Schritt für Schritt: Beschaffung der U1-Bescheinigung vom kantonalen Arbeitsamt, NASPI-Antrag bei der INPS innerhalb von 68 Tagen nach Arbeitsplatzverlust und Verständnis der Leistungsdauer basierend auf der kombinierten Beitragsgeschichte.

Diese Seite ist Teil von Frontaliere Ticino, der Referenzplattform für Grenzgänger zwischen der Schweiz (Kanton Tessin) und Italien. Hier finden Sie praktische Tools, aktuelle Daten und verifizierte Informationen.

Die Inhalte helfen Grenzgängern, fundierte Entscheidungen zu Besteuerung, Vorsorge, Transport, Lebenshaltungskosten und Verwaltungsverfahren zu treffen.

Häufig gestellte Fragen

Erhält ein in der Schweiz entlassener Grenzgänger Arbeitslosengeld in Italien oder der Schweiz?
Ein Grenzgänger mit G-Bewilligung, der in der Schweiz seine Arbeit verliert, erhält Arbeitslosengeld in Italien (NASpI), nicht in der Schweiz. Die EU-Verordnung 883/2004 sieht vor, dass Grenzgänger bei Vollarbeitslosigkeit vom Wohnsitzstaat betreut werden. Wie Prof. Roberto Bentivoglio, Professor für Arbeitsrecht an der USI, erklärt: «Der Grenzgänger muss das Formular PD U1 sofort in der Schweiz beantragen, um den NASpI-Anspruch nicht zu verlieren».
Was ist das Formular PD U1 und wie erhält man es?
Das PD U1 ist das europäische Formular, das die Versicherungs- und Beitragszeiten in der Schweiz bescheinigt. Es wird bei der Schweizer Arbeitslosenkasse (z. B. RAV Bellinzona) beantragt und ist nötig, um in Italien den NASpI-Antrag zu stellen. Ohne PD U1 kann das INPS die Schweizer Beiträge nicht zusammenrechnen.
Wie viel NASpI erhält ein Grenzgänger?
Die NASpI beträgt 75 % des durchschnittlichen Monatslohns bis 1.425,21 €, plus 25 % des darüber liegenden Teils. Sie verringert sich ab dem 6. Monat (8. bei über 55-Jährigen) um 3 % pro Monat. Der Schweizer Lohn wird zum offiziellen INPS-Kurs in EUR umgerechnet. Das Maximum 2026 beträgt ca. 1.550 €/Monat.
Für wie viele Monate erhält man NASpI nach Arbeit in der Schweiz?
Die NASpI-Dauer entspricht der Hälfte der Beitragswochen der letzten 4 Jahre. Bei 4 vollen Arbeitsjahren in der Schweiz erhält man bis zu 24 Monate NASpI. Die Schweizer Beiträge werden über das PD-U1-Formular zusammengerechnet.
Kann ein Grenzgänger mit NASpI in Italien Teilzeit arbeiten?
Ja, NASpI kann mit Teilzeitarbeit kombiniert werden, wenn das Jahreseinkommen 8.500 € nicht übersteigt. Der NASpI-Betrag wird um 80 % des Arbeitseinkommens gekürzt. Der Beginn der Tätigkeit muss dem INPS innerhalb von 30 Tagen gemeldet werden.