CPB: Die 150.000-Euro-Marke gilt auch bei Wechsel vom Pauschal- zum vereinfachten Besteuerungsverfahren
Die italienische Steuerbehörde bestätigt: Wer das Zweijahresvorauszahlungsabkommen (Concordato Preventivo Biennale) als Pauschalbesteuerter abgeschlossen hat, muss die 150.000-Euro-Umsatzgrenze auch nach dem Wechsel in das vereinfachte Besteuerungsverfahren einhalten. Was sich für die Tessiner Grenzgänger ändert, die in der Lombardei arbeiten.
Contesto
Am 30. März 2026 veröffentlichte die italienische Steuerbehörde Agenzia delle Entrate die Antwort auf das Anfrageverfahren Nr. 87, die einen entscheidenden Punkt für italienische Steuerpflichtige klärt, die dem Concordato Preventivo Biennale (CPB) als Kleinunternehmer (regime forfettario) beigetreten sind und später zum vereinfachten Besteuerungsverfahren (regime semplificato) gewechselt sind. Das Prinzip ist einfach: Wer dem CPB als Kleinunternehmer beigetreten ist, bleibt für die gesamte zweijährige Laufzeit an die für dieses Verfahren geltenden Regeln gebunden – unabhängig von späteren Änderungen der Buchführung. Der von der Steuerbehörde analysierte Fall betrifft einen Steuerpflichtigen, der 2023 noch im regime forfettario tätig war und bis zum 31. Oktober 2024 dem CPB beitrat, indem er im Rahmen des Modello Redditi das Feld LM in der für Kleinunternehmer vorgesehenen Sektion ausfüllte. Im Laufe des Jahres 2024 entschied sich derselbe Steuerpflichtige freiwillig für einen Wechsel zum regime semplificato, obwohl er mit seinen Einnahmen unter der Schwelle von 100.000 Euro blieb, die automatisch zum Ausschluss aus dem regime forfettario geführt hätte. Die Steuerbehörde präzisierte, dass dieser Wechsel weder einen Ausschluss- noch einen automatischen Beendigungsgrund für den CPB darstellt. Allerdings ändert er auch nicht die ursprüngliche subjektive Qualifikation: Der Steuerpflichtige bleibt an die für den Beitritt als Kleinunternehmer geltenden Grenzen gebunden. Der entscheidende Punkt ist die Schwelle von 150.000 Euro an Einnahmen oder Honoraren, die vom Gesetzgeber mit dem Decreto Legislativo Nr. 13/2024 als Toleranzspanne eingeführt wurde. Für Steuerpflichtige, die dem CPB als Kleinunternehmer beigetreten sind, entspricht die Grenze für die Beendigung des Concorda...
Dettagli operativi
Für die Grenzgänger aus dem Tessin, die in der Lombardei arbeiten, führt die Klarstellung der italienischen Steuerbehörde Agenzia delle Entrate ein Element der steuerlichen Vorhersehbarkeit ein, das es verdient, genau analysiert zu werden. Der Wechsel vom Pauschalbesteuerungsverfahren (forfettario) zum vereinfachten Verfahren ist eine Entscheidung, die viele Steuerpflichtige aufgrund der größeren buchhalterischen Flexibilität oder aus Gründen des Wachstums ihrer Tätigkeit in Betracht ziehen. Wenn man jedoch bereits dem Concordato Previdenziale per i Liberi Professionisti (CPB) als Pauschalbesteuerter beigetreten ist, wird die Schwelle von 150.000 Euro zu einem unverzichtbaren Parameter – auch nach einem Wechsel des Besteuerungsverfahrens. ### Konkrete Szenarien für Grenzgänger Betrachten wir den Fall eines freiberuflich Tätigen mit Wohnsitz im Tessin, der hauptsächlich in der Lombardei arbeitet. Im Jahr 2023 arbeitete er mit dem Pauschalbesteuerungsverfahren und erzielte jährliche Einnahmen von 90.000 Euro. Bis Oktober 2024 trat er dem CPB als Pauschalbesteuerter bei und profitierte so von größerer steuerlicher Stabilität. Im Laufe des Jahres 2024 wuchs sein Geschäft, und die Einnahmen stiegen auf 120.000 Euro. Obwohl er damit die Marke von 100.000 Euro überschritten hat, bleibt er unter der Schwelle von 150.000 Euro. In diesem Fall bleibt das CPB gültig: Der Steuerpflichtige kann weiterhin von den Vorteilen des Concordato profitieren, auch wenn er nicht mehr dem Pauschalbesteuerungsverfahren unterliegt. Wenn die Einnahmen 2024 jedoch 160.000 Euro erreichen, verliert das CPB ab demselben Steuerjahr seine Gültigkeit. Das Einkommen muss dann nach den Regeln des vereinfachten Verfahrens berechnet und der regulären Besteuerung unterworfen werden. Die bereits geleisteten...
Punti chiave
Für Grenzgänger aus dem Tessin, die in der Lombardei arbeiten und sich als Pauschalbesteuerte (CPB) im Rahmen der Flat Tax angemeldet haben, ändert der Wechsel zum vereinfachten Besteuerungsverfahren nichts an der Grenze von 150.000 Euro. Das bedeutet, dass es entscheidend ist, die eigenen Einnahmen ständig zu überwachen und steuerliche Strategien sorgfältig zu planen. Hier eine praktische Anleitung, um diese Situation optimal zu managen. ### Schritt 1: Überprüfung des CPB-Status und der Einnahmenschwelle Der erste Schritt besteht darin zu prüfen, ob man sich bereits für das CPB angemeldet hat und in welcher Form. Wer sich 2024 als Pauschalbesteuerter angemeldet hat, unterliegt der 150.000-Euro-Grenze für das gesamte Zweijahr 2024–2025. Zur Überprüfung kann man folgende Schritte unternehmen: - Die Steuererklärung 2024 (Modello Redditi PF) einsehen, insbesondere das Feld LM, in dem die CPB-Anmeldung angegeben ist. - Die Einnahmen oder Honorare aus 2024 überprüfen: Liegen sie über 100.000 Euro, aber unter 150.000 Euro, bleibt das CPB gültig, auch wenn man nicht mehr im Flat-Tax-Regime ist. - Überschreiten die Einnahmen 150.000 Euro, verliert das CPB 2024 seine Gültigkeit, und das Einkommen muss nach den Regeln des vereinfachten Besteuerungsverfahrens berechnet werden. 📊 WICHTIG: Bei Überschreitung der 150.000-Euro-Grenze im Laufe des Jahres muss das Einkommen für 2024 neu berechnet werden. ### Schritt 2: Einnahmen in Echtzeit berechnen Um zu vermeiden, die 150.000-Euro-Grenze unbewusst zu überschreiten, empfiehlt es sich, die Einnahmen monatlich oder quartalsweise zu überwachen. So kann man steuerliche Strategien frühzeitig anpassen. Beispiele: - Wird erwartet, dass die 150.000-Euro-Grenze im Laufe des Jahres überschritten wird, kann man prüfen, ob man die Einnahm...
Punti chiave
[{"q":"Kann ich vom Pauschalbesteuerungsregime (CPB) zum vereinfachten Besteuerungsregime wechseln, ohne die Vorteile der Pauschalbesteuerung zu verlieren?","a":"Ja. Die italienische Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) hat klargestellt, dass der Wechsel vom Pauschalbesteuerungsregime zum vereinfachten Besteuerungsregime weder einen automatischen Ausschluss noch das Ende der Pauschalbesteuerung (CPB) zur Folge hat. Allerdings gelten weiterhin alle Regeln für Pauschalbesteuerte, einschließlich der Umsatzgrenze von 150.000 Euro. Das bedeutet, dass der Steuerpflichtige auch nach dem Wechsel an die für Pauschalbesteuerte geltenden Grenzen gebunden bleibt."},{"q":"Wie hoch ist die maximale Umsatzgrenze, um die Pauschalbesteuerung (CPB) nach dem Wechsel zum vereinfachten Besteuerungsregime beizubehalten?","a":"Die maximale Umsatzgrenze beträgt 150.000 Euro. Diese Grenze stellt die vom Gesetzgeber eingeführte Toleranzschwelle (Gesetzesdekret Nr. 13/2024) dar, die der regulären Grenze für den Austritt aus dem Pauschalbesteuerungsregime (100.000 Euro) plus 50% entspricht. Wird diese Grenze überschritten, endet die Pauschalbesteuerung (CPB) für das laufende Steuerjahr."},{"q":"Was muss ich tun, wenn ich die Umsatzgrenze von 150.000 Euro überschreite?","a":"Wird die Umsatzgrenze von 150.000 Euro überschritten, endet die Pauschalbesteuerung (CPB) ab dem Steuerjahr, in dem die Grenze überschritten wird. Das Einkommen muss dann nach den Regeln des vereinfachten (oder regulären) Besteuerungsregimes berechnet werden. Die auf Basis der Pauschalbesteuerung geleisteten Vorauszahlungen müssen neu berechnet werden. Bei Überzahlungen kann eine Rückerstattung beantragt werden, bei Unterzahlungen muss die Differenz nachgezahlt werden."},{"q":"Kann ich die Pauschalbesteuerung (CPB) für die Jah...
Häufig gestellte Fragen
- Kann ich vom Pauschalbesteuerungsregime (CPB) zum vereinfachten Besteuerungsregime wechseln, ohne die Vorteile der Pauschalbesteuerung zu verlieren?
- Ja. Die italienische Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) hat klargestellt, dass der Wechsel vom Pauschalbesteuerungsregime zum vereinfachten Besteuerungsregime weder einen automatischen Ausschluss noch das Ende der Pauschalbesteuerung (CPB) zur Folge hat. Allerdings gelten weiterhin alle Regeln für Pauschalbesteuerte, einschließlich der Umsatzgrenze von 150.000 Euro. Das bedeutet, dass der Steuerpflichtige auch nach dem Wechsel an die für Pauschalbesteuerte geltenden Grenzen gebunden bleibt.
- Wie hoch ist die maximale Umsatzgrenze, um die Pauschalbesteuerung (CPB) nach dem Wechsel zum vereinfachten Besteuerungsregime beizubehalten?
- Die maximale Umsatzgrenze beträgt 150.000 Euro. Diese Grenze stellt die vom Gesetzgeber eingeführte Toleranzschwelle (Gesetzesdekret Nr. 13/2024) dar, die der regulären Grenze für den Austritt aus dem Pauschalbesteuerungsregime (100.000 Euro) plus 50% entspricht. Wird diese Grenze überschritten, endet die Pauschalbesteuerung (CPB) für das laufende Steuerjahr.
- Was muss ich tun, wenn ich die Umsatzgrenze von 150.000 Euro überschreite?
- Wird die Umsatzgrenze von 150.000 Euro überschritten, endet die Pauschalbesteuerung (CPB) ab dem Steuerjahr, in dem die Grenze überschritten wird. Das Einkommen muss dann nach den Regeln des vereinfachten (oder regulären) Besteuerungsregimes berechnet werden. Die auf Basis der Pauschalbesteuerung geleisteten Vorauszahlungen müssen neu berechnet werden. Bei Überzahlungen kann eine Rückerstattung beantragt werden, bei Unterzahlungen muss die Differenz nachgezahlt werden.
- Kann ich die Pauschalbesteuerung (CPB) für die Jahre 2025–2026 in Anspruch nehmen, wenn ich 2024 die Umsatzgrenze überschritten habe?
- Nein. Wurde die Umsatzgrenze von 150.000 Euro im Jahr 2024 überschritten, kann die Pauschalbesteuerung (CPB) für 2025 nicht mehr in Anspruch genommen werden. Die Grenze gilt für das gesamte Steuerjahr, in dem sie überschritten wird, und die Pauschalbesteuerung endet ab diesem Zeitpunkt. Für 2025 muss das Einkommen daher nach den Regeln des angewandten Besteuerungsregimes berechnet werden.
- Wie kann ich meine Umsätze überwachen, um die Grenze von 150.000 Euro nicht zu überschreiten?
- Es empfiehlt sich, die Umsätze monatlich oder quartalsweise zu überwachen, z. B. mit einer einfachen Excel-Tabelle oder einer Buchhaltungssoftware. So können Sie rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um Ihre Steuerstrategie anzupassen, Rechnungen zu verschieben oder Alternativen zu prüfen, um die Grenze nicht zu überschreiten.
- Welche Fristen gelten 2025 für die Pauschalbesteuerung (CPB)?
- Für die Jahre 2025–2026 endet die Frist zur Inanspruchnahme der Pauschalbesteuerung (CPB) am 31. Oktober 2025. Bis zum 30. November 2025 muss zudem die zweite Vorauszahlung für die Steuern 2025 geleistet werden. Wurde die Umsatzgrenze von 150.000 Euro 2024 überschritten, müssen die Vorauszahlungen zwingend auf Basis des neuen Besteuerungsregimes neu berechnet werden.
- Müssen die Vorauszahlungen neu berechnet werden, wenn die Umsatzgrenze von 150.000 Euro überschritten wird?
- Ja. Wird die Umsatzgrenze von 150.000 Euro überschritten, müssen die Steuer-Vorauszahlungen auf Basis des neuen Besteuerungsregimes (vereinfachtes oder reguläres Regime) neu berechnet werden. Die auf Basis der Pauschalbesteuerung geleisteten Vorauszahlungen müssen angepasst werden: Bei Überzahlungen kann eine Rückerstattung beantragt werden, bei Unterzahlungen muss die Differenz nachgezahlt werden.