Neue Beschränkungen für ausländische Immobilieninvestoren in der Schweiz
Der Bundesrat schlägt Änderungen am Lex-Koller-Gesetz vor, um Immobilienkäufe durch nicht ansässige Ausländer einzuschränken
Contesto
Der Schweizer Bundesrat hat beschlossen, das historische Gesetz, das den Kauf von Immobilien durch nicht ansässige Ausländer regelt, bekannt als Lex Koller, zu überarbeiten. Die Überarbeitung, die derzeit bis zum 15. Oktober 2023 in der Vernehmlassung ist, sieht eine erhebliche Verschärfung der bestehenden Vorschriften vor. Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gehören das Verbot von spekulativen Investitionen, eine Verschärfung bei Ferienhäusern und die Verpflichtung zum Verkauf für diejenigen, die das Land verlassen. ## Konkrete Änderungen Die vom Regierung vorgeschlagenen Änderungen sind weitreichend. Erstens sieht das Projekt vor, den Kauf von Gewerbeimmobilien ausschließlich zu Investitionszwecken zu verbieten. Personen, die im Ausland ansässig sind, können den Kauf nur dann vornehmen, wenn sie die Immobilie direkt für den Betrieb ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit nutzen. Der Kauf und Verkauf mit dem Ziel der Vermietung würde de facto wieder verboten werden. > „Diese Maßnahme zielt darauf ab, Immobilienspekulation zu verhindern und sicherzustellen, dass Gewerbeimmobilien für produktive Zwecke genutzt werden“, erklärte der Bundesrat. Eine noch strengere Regelung ist für indirekte Investitionen vorgesehen. Der Kauf von Aktien an börsennotierten Immobiliengesellschaften und Beteiligungen an Immobilienfonds und SICAV würde erneut der Genehmigungspflicht unterliegen, was praktisch einem allgemeinen Verbot gleichkommt. Beispielsweise müsste ein ausländischer Investor, der derzeit Aktien an einer in Zürich börsennotierten Immobiliengesellschaft besitzt, eine Genehmigung einholen, um solche Investitionen beizubehalten. ### Operative Checkliste für Investoren - Wohnsitzprüfung: Sicherstellen, dass man in der Schweiz mindestens 183 Tage im Jahr ansässig ist. - Genehmigung zu...
Dettagli operativi
Ferienhäuser Ein besonders sensibles Kapitel betrifft die Ferienwohnungen. Der Bundesrat schlägt mit der Änderung vom 1. Januar 2024 vor, das jährliche nationale Kontingent der Kaufbewilligungen zu halbieren, von 1'500 auf 750 Einheiten, und die Berechnung der Eigentumsübertragungen zwischen im Ausland wohnhaften Personen innerhalb dieser Kontingente wieder einzuführen. Laut den Bewertungen der Regierung würde diese Maßnahme dazu beitragen, die Verbreitung von Zweitwohnungen zu begrenzen und Wohnraum in den stärker belasteten Regionen freizusetzen, insbesondere in touristischen Regionen. Beispielsweise haben im Tessin Gemeinden wie Ascona, Locarno und Lugano einen erheblichen Anstieg der Zweitwohnungen verzeichnet, was direkte Auswirkungen auf den lokalen Immobilienmarkt hat. Die neue Gesetzgebung könnte die Anzahl der jährlichen Transaktionen im Kanton von etwa 300 auf 150 reduzieren und damit direkt die Nachfrage und die Immobilienpreise beeinflussen. ## Die Auswirkungen auf Grenzgänger Die neuen Beschränkungen könnten erhebliche Auswirkungen auf Grenzgänger haben, die eine Immobilie in der Schweiz erwerben möchten. Insbesondere könnte die Reduzierung des Kontingents für Ferienhäuser den Kauf einer Zweitwohnung in touristischen Gegenden erschweren. Zudem könnte die Verpflichtung zum Verkauf bei Ausreise einige Grenzgänger davon abhalten, in Immobilien in der Schweiz zu investieren. 📊 Praktisches Szenario: Ein italienischer Grenzgänger, der in Lugano arbeitet und ein Ferienhaus in Locarno kaufen möchte, muss nun mit einem reduzierten Kontingent konkurrieren, was die Schwierigkeit erhöht, eine verfügbare Immobilie zu finden. Zudem muss er, wenn er die Schweiz verlässt, die Immobilie innerhalb eines Zeitraums von maximal zwei Jahren verkaufen, wie es die neue Geset...
Punti chiave
Was jetzt zu tun ist Wenn Sie den Kauf einer Immobilie in der Schweiz in Betracht ziehen, ist es entscheidend, schnell zu handeln. Die neuen Vorschriften, die für Anfang 2025 erwartet werden, werden strengere Beschränkungen für ausländische Investoren einführen. Beispielsweise beträgt der durchschnittliche Preis einer Wohnimmobilie in Lugano etwa 7.500 CHF pro Quadratmeter, aber mit den neuen Regeln könnte es notwendig sein, eine vorherige Genehmigung zu erhalten, insbesondere für Nichtansässige. Es wird empfohlen, den Kaufprozess bis Ende 2024 abzuschließen, um Komplikationen zu vermeiden. ### Operative Checkliste: - Wohnsitzprüfung: Stellen Sie sicher, dass Sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis haben oder dass Sie die Vorschriften für Grenzgänger erfüllen. - Rechtsberatung: Konsultieren Sie einen Anwalt, der auf schweizerisches Immobilienrecht spezialisiert ist, um die Auswirkungen der neuen Vorschriften zu verstehen. - Finanzierung: Erhalten Sie eine Vorabgenehmigung für eine Hypothek, wobei zu beachten ist, dass Schweizer Banken in der Regel eine Anzahlung von 20-30% des Immobilienwerts verlangen. - Dokumentation: Bereiten Sie alle notwendigen Dokumente vor, einschließlich Einkommens- und Wohnsitzbescheinigungen. ## Nützliche Werkzeuge Für eine genauere Bewertung können Sie den Lohnrechner verwenden, um das Nettoeinkommen in der Schweiz zu schätzen. Beispielsweise entspricht ein Bruttolohn von 100.000 CHF im Tessin einem Nettoeinkommen von etwa 78.000 CHF, unter Berücksichtigung der kantonalen und bundesweiten Steuern. Zudem bietet die Anleitung zum Kauf von Immobilien in der Schweiz Details zum Kaufprozess, einschließlich der Registrierungs- und Notarkosten, die zwischen 0,5% und 2,5% des Immobilienwerts variieren. ### Praktische Vergleiche: - Szenario 1: Ein...
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Häufig gestellte Fragen
- Welche sind die wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen am Lex Koller?
- Die wichtigsten vorgeschlagenen Änderungen am Lex Koller umfassen das Verbot von spekulativen Investitionen, strengere Regeln für Ferienhäuser und die Verpflichtung zum Verkauf bei Ausreise aus dem Land. Zudem sind Verschärfungen bei indirekten Investitionen und beim Kauf von Hauptwohnsitzen durch Staatsangehörige von Drittstaaten vorgesehen.
- Wie werden Ferienhäuser beeinflusst?
- Ferienhäuser werden durch den Vorschlag beeinflusst, das jährliche nationale Kontingent der Kaufbewilligungen zu halbieren, von 1'500 auf 750 Einheiten, und die Berücksichtigung von Eigentumsübertragungen zwischen im Ausland ansässigen Personen innerhalb dieser Kontingente wieder einzuführen.
- Was passiert, wenn man bereits eine Immobilie in der Schweiz besitzt?
- Wenn man bereits eine Immobilie in der Schweiz besitzt, ist es wichtig, die Entwicklung der Situation zu verfolgen und einen Rechtsberater zu konsultieren, um zu verstehen, wie die neuen Vorschriften die eigene Situation beeinflussen könnten. Besonders wichtig ist es zu verstehen, ob die Immobilie als Hauptwohnsitz oder Ferienhaus gilt und ob es eventuelle Verkaufspflichten gibt.