Neues Steuerabkommen 2024 | Frontaliere Ticino
Neues Steuerabkommen 2024 — kostenlose Tools und Expertenratgeber für Grenzgänger zwischen der Schweiz und Italien. Gehalt, Steuern, KVG-Krankenversicherung, Rente und Lebenshaltungskosten im Tessin vergleichen. Aktualisiert 2026.
Kontext
Was ändert sich mit dem neuen Steuerabkommen Italien-Schweiz Das neue Steuerabkommen führt eine gleichzeitige Besteuerung ein: Die Schweiz erhebt Quellensteuer und Italien ergänzt mit IRPEF. Quelle: Abkommen vom 23. Dezember 2020, ratifiziert durch Gesetz Nr. 83 vom 17. Juli 2023 (Gazzetta Ufficiale).
Operative Details
Vergleich: Abkommen 1974 vs. neues Abkommen 2020 | Aspekt | Abkommen 1974 | Neues Abkommen 2020 | |---|---|---| | Besteuerung | Nur in der Schweiz (Quellensteuer) | Gleichzeitig: Schweiz + Italien | | Italienische IRPEF | Befreit | Fällig (mit Freibetrag €10.000 und Steueranrechnung) | | Fiskalrückerstattungen an Gemeinden | Ja (38,8% der Quellensteuer) | Schrittweise abgeschafft bis 2033 | | Betroffene Personen | Alle Grenzgänger | Unterscheidung alte (vor 2024) und neue Grenzgänger | | Grenzentfernung | Keine Begrenzung | Neu: Gemeinden innerhalb von 20 km zur Grenze | | Reduzierter CH-Satz | Nein | Ja, 80% für neue Grenzgänger | ## Wie die gleichzeitige Besteuerung funktioniert Für neue Grenzgänger behält die Schweiz 80% der Quellensteuer. Die restlichen 20% werden als Fiskalrückerstattungen an italienische Grenzgemeinden überwiesen.
Wichtige Punkte
Übergangszeit und Fiskalrückerstattungen Der Freibetrag von €10.000 bedeutet, dass die ersten €10.000 des Einkommens von der italienischen IRPEF befreit sind. ## Häufig gestellte Fragen zum neuen Steuerabkommen Gilt das neue Abkommen für alle Grenzgänger? Nein. „Alte Grenzgänger" (die vor dem 17. Juli 2023 in der Schweiz beschäftigt waren) behalten das bisherige Regime bis 2033. „Neue Grenzgänger" (ab dem 17. Juli 2023 eingestellt) unterliegen sofort der gleichzeitigen Besteuerung. Muss ich doppelt Steuern zahlen? Nein. Das System sieht eine Steueranrechnung vor: Die in der Schweiz gezahlte Quellensteuer wird von der italienischen IRPEF abgezogen, wodurch eine Doppelbesteuerung vermieden wird. Die zusätzlichen Nettokosten für neue Grenzgänger beschränken sich typischerweise auf italienische Regional- und Gemeindezuschläge. Was sind Fiskalrückerstattungen (ristorni)? Fiskalrückerstattungen sind der Anteil der Schweizer Quellensteuer (38,8%), der an italienische Grenzgemeinden zurückerstattet wurde. Mit dem neuen Abkommen werden die Rückerstattungen zwischen 2024 und 2033 schrittweise abgeschafft (Quelle: Art. 9, Abkommen vom 23. Dezember 2020). Wie ändert sich die Lohnabrechnung des neuen Grenzgängers? Die Schweizer Quellensteuer wird auf 80% des ordentlichen Satzes reduziert. Im Gegenzug muss der neue Grenzgänger das Schweizer Einkommen in Italien deklarieren und IRPEF zahlen (mit Freibetrag von €10.000 und Anrechnung der Schweizer Steuern). Das monatliche Nettogehalt ist typischerweise 5-8% niedriger als unter dem alten Regime. Quellen: Abkommen Italien-Schweiz vom 23.12.2020; Gesetz Nr. 83/2023; DL 113/2024 Art. 6; AdE-Rundschreiben Nr. 25/2024.
