Leben in Gallarate und Arbeiten im Tessin: Grenzführer (Grenzgänger-Leitfaden)

Panoramablick auf Lugano und Tessiner Berge von der italienischen Grenze

Grenzübergänge, Steuersätze, AHV und Lebenshaltungskosten: Alles, was Sie brauchen, um den Umzug von Gallarate ins Tessin zu organisieren.

Kontext

In Kürze

  • Erlaubnis G: Recht, im Tessin von einem italienischen Wohnsitz aus zu arbeiten
  • Quellensteuer: NUR in der Schweiz einbehalten, nicht in Italien
  • Neue Vereinbarung: gültig ab 1. Januar 2024, Änderungen der Sätze und Selbstbehalte

Eckdaten

  • Was: Grenzgänger Gallarate-Tessin (Genehmigung G)
  • Wann: Neue Vereinbarung ab 1. Januar 2024
  • Wo: Valichi Chiasso, Brogeda, Gaggiolo
  • Wer: Schweiz (SECO, EFZ/ESTV) und Italien (Agentur für Einnahmen, INPS)
  • Betrag: Selbstbehalt € 10'000 (neue Grenzgänger), € 7'500 (alte bis 2033)

Wer in Gallarate lebt und im Tessin arbeitet, ist Grenzgänger. Die Quellensteuer wird NUR von der Schweiz einbehalten: keine Doppelbesteuerung. Um Doppelbesteuerung zu vermeiden, wendet Italien die Steuergutschrift im EG-Rahmen von 730 an.

Die Neue Grenzgängervereinbarung, die am 23. Dezember 2020 unterzeichnet wurde und seit dem 1. Januar 2024 in Kraft ist, führte einen Selbstbehalt von € 10'000 pro Jahr für Grenzgänger nach dem 17. Juli 2023 ein. Wer vorher bereits Grenzgänger war, hat Anspruch auf eine Freistellung von € 7'500 bis 2033 (Übergangsregelung).

Das Steuersystem für Grenzgänger

Die Grenzsteuer funktioniert so: Der Tessiner Arbeitgeber behält die Quellensteuer vom Lohn ein. Die Schweiz erhebt eidgenössische und kantonale Steuersätze (je nach Kanton und Einkommen ca. 5–15%). Italien erhebt jedoch KEINE zusätzlichen Steuern auf das Einkommen aus Grenzarbeit: Die Steuergutschrift vermeidet die Doppelbesteuerung.

Was ändert sich mit der neuen Vereinbarung? Die neuen

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Wichtige Punkte

Wie man das Arbeitsbewilligungsgesuch (ABG) erhält

Das Arbeitsbewilligungsgesuch (ABG) ist das Dokument, das einem italienischen Staatsbürger erlaubt, in der Schweiz als Grenzgänger zu arbeiten. Es ist kein Visum, sondern eine Arbeitsbewilligung. Hier ist, wie man es erhält:

Schritt 1: Arbeit in der Schweiz finden

Der Arbeitgeber in der Schweiz muss die Zuerkennung der Arbeitsbewilligung durch die SEM (Staatssekretariat für Migration) beantragen. In einigen Branchen (Gesundheitswesen, Hotellerie) ist dies automatisch. Ansonsten muss der Arbeitgeber eine Anfrage für die Arbeitsbewilligung bei der SEM stellen (Zeitraum: 2–3 Wochen).

Schritt 2: Antrag auf Arbeitsbewilligung in Italien stellen

Nachdem die SEM die Arbeitsposition genehmigt hat, muss der Grenzgänger den Antrag auf die Arbeitsbewilligung bei der zuständigen Questura (Varese) stellen. Dazu benötigt man: gültiges Pass/Identitätsdokument, Arbeitsangebot des Arbeitgebers aus der Schweiz, Zuerkennung der Arbeitsbewilligung durch die SEM, Antrag auf Arbeitsbewilligung, Foto, evtl. Strafregisterauszug. Die Gültigkeit der Arbeitsbewilligung beträgt 5 Jahre, kann aber verlängert werden.

Schritt 3: Steuerliche und soziale Anmeldung

Nachdem die Arbeitsbewilligung beantragt wurde, muss der Grenzgänger sich bei der kantonalen Steuerbehörde des Kantons Tessin (AFC/ESTV auf Bundesebene) anmelden. Er erhält eine Identifikationsnummer für die Lohnsteuerabzugsverpflichtung. In Italien muss er sich bei der Agenzia delle Entrate (für das CE-Modell 730) melden und erklären, dass er nicht bei der INPS (da die Beiträge an die Schweiz gehen) registriert ist. Dazu benötigt man den AVS-Beitragsnummer, den der Arbeitgeber bei der Anstellung mitteilt.

Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Erlaubnis G und Erlaubnis B?
Der Ausweis G ist für Personen, die in Italien leben und in der Schweiz arbeiten (Grenzgänger). Es ist 5 Jahre gültig, erneuerbar und erfordert KEINEN Wohnortwechsel. Die B-Bewilligung ist für Personen gedacht, die ihren Wohnsitz dauerhaft in die Schweiz verlegen: Sie dauert 5 Jahre, ändert jedoch die Steuer. Mit G zahlt der Grenzgänger Quellensteuer Schweiz (und italienische Steuergutschrift). Mit B bezahlt die ansässige Person kantonale Tessiner und Bundessteuern, ohne Grenzregime.
Wie funktioniert die italienische Steuergutschrift im Jahr 730?
Italien besteuert das Einkommen aus Grenzarbeit NICHT (dank des Abkommens vom 9. Dezember 1976 und des Neuen Abkommens). Im Jahr 730 müssen im EG-Rahmen die an die Schweiz gezahlten Steuern (Quellensteuer) deklariert werden. Das Finanzamt wendet einen gleichen Kredit an, Ergebnis: Null Steuern in Italien, wenn das Einkommen innerhalb der Selbstbeteiligung liegt.
Löst der Selbstbehalt von € 10'000 alles?
Nein. Die Selbstbeteiligung (€ 10'000 für neue Grenzgänger, € 7'500 für alte bis 2033) ist NUR italienisch. Die Schweiz erhebt in jedem Fall Quellensteuer auf das gesamte Einkommen. Die Selbstbeteiligung bedeutet, dass Sie in Italien keine Steuern auf die ersten 10'000 € zahlen, die Schweiz sie jedoch erhebt. Es handelt sich um einen Rabatt, nicht um eine vollständige Befreiung.
Kann ich mich dafür entscheiden, in Italien (NISF) statt in der Schweiz (AHV) versichert zu sein?
Nein. Der Grenzgänger MUSS AHV/IV/Beiträge in der Schweiz einzahlen. Das italienische INPS gilt nicht für Grenzarbeitseinkommen. Wenn Sie INPS-Schutz wünschen, müssen Sie in Italien ansässig sein und für ein italienisches Unternehmen arbeiten (Sie sind kein Grenzgänger mehr mit der Erlaubnis G).
Kann ich ein Haus in Gallarate mieten und in Locarno arbeiten?
Ja. Es gibt keine geografische Begrenzung in der G-Bewilligung, solange der Arbeitgeber in der Schweiz arbeitet. Aber lange Strecken führen zu Fahrzeiten, Autokosten und Stress. Es ist ratsam, die tatsächliche Route von den Chiasso-, Brogeda- oder Gaggiolo-Pässen nach Locarno zu bewerten, bevor Sie sich entscheiden.

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