Graubünden: Strafregister für Aufenthaltsbewilligungen
Ab Mai 2026 müssen Antragsteller für eine Aufenthaltsbewilligung in Graubünden etwaige Vorstrafen oder laufende Strafverfahren angeben.
Contesto
Neues Verfahren für Aufenthaltsbewilligungen in Graubünden Ab Mai 2026 müssen Antragsteller für eine Aufenthaltsbewilligung in Graubünden mögliche Vorstrafen oder laufende Verfahren selbst deklarieren. Diese neue Massnahme wurde vom Staatsrat bekannt gegeben, als Antwort auf eine Anfrage des liberalen Grossrats Samuele Censi bezüglich des Informationsaustauschs zwischen Graubünden und anderen Kantonen, insbesondere dem Tessin, und einer Anpassung der Verfahren. Die Entscheidung folgt dem Fall von vier Personen, die mit der Camorra und der 'Ndrangheta in Verbindung stehen und in Roveredo wohnten. Sie wurden Ende Februar 2026 im Rahmen einer internationalen Operation gegen Drogenhandel und Geldwäsche verhaftet. Die Frage steht seitdem im politischen Fokus. ### Das Tessiner Modell Das Tessin hatte ein System der Selbstdeklaration für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen am 11. Mai 2009 eingeführt, nach einem schweren Gewaltverbrechen in Losone im Vorjahr. Die Praxis änderte sich 2015 mit der Einführung der Pflicht, das Strafregister vorzulegen, nach einem Raubüberfall in Novazzano. 📊 Checkliste für die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen im Tessin: - Selbstdeklaration von Vorstrafen (2009-2015) - Vorlage des Strafregisters (seit 2015) - Kreuzvergleich mit den Daten des zentralen Strafregisters - Regelmässige Kontrollen durch die lokalen Behörden ### Vergleich praktischer Szenarien 2014, vor der Einführung der Pflicht zur Vorlage des Strafregisters, erteilte das Tessin 12.456 Aufenthaltsbewilligungen. Nach der gesetzlichen Anpassung sank die Zahl 2016 auf 11.320, ein Rückgang von 8,3 %. Diese Daten deuten darauf hin, dass die Einführung des Strafregisters den Prozess selektiver gemacht hat. ⚠️ Konkreter Fall: 2017 wurde in Lugano ein Antragsteller abgelehn...
Dettagli operativi
Praktische Implikationen für Grenzgänger Die neue Verfahren zur Selbstauskunft über strafrechtliche Vorstrafen für Aufenthaltsbewilligungen im Kanton Graubünden, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, wird mehrere praktische Auswirkungen für Grenzgänger haben, die sich in diesem Kanton niederlassen oder dort wohnen möchten. Zunächst wird es notwendig sein, ein Selbstauskunftsformular auszufüllen, in dem eventuelle Vorstrafen oder laufende Verfahren angegeben werden müssen. Dieses Dokument muss zusammen mit dem Antrag auf Aufenthaltsbewilligung eingereicht werden. Grenzgänger, die im Tessin arbeiten und sich in Graubünden niederlassen möchten, müssen sich also an diese neue Vorschrift anpassen. Beispielsweise muss ein Arbeitnehmer aus Lugano, der nach Chur ziehen möchte, die Selbstauskunft zusammen mit dem Antrag auf Aufenthaltsbewilligung einreichen. Das Formular ist auf der Website des Kantons Graubünden verfügbar und muss auf Deutsch, Französisch oder Italienisch ausgefüllt werden. ### Vergleich mit der vorherigen Situation Bevor diese Änderung eingeführt wurde, verlangte Graubünden keine Selbstauskunft über strafrechtliche Vorstrafen, im Gegensatz zum Tessin, das diese Praxis 2009 eingeführt und dann 2015 die Pflicht zur Vorlage des Strafregisterauszugs eingeführt hatte. Das neue Verfahren in Graubünden gleicht sich also dem bereits im Tessin geltenden an, wodurch die Praktiken zwischen den beiden Kantonen vereinheitlicht werden. > „Diese normative Vereinheitlichung wird die Umzüge zwischen den beiden Kantonen erleichtern“, erklärte ein Vertreter der Graubündner Behörden. ### Mögliche Szenarien Wenn ein Grenzgänger Vorstrafen oder laufende Verfahren hat, muss er diese im Selbstauskunftsformular angeben. Bei Unterlassung oder falscher Angabe können admini...
Punti chiave
Konkrete Maßnahmen für Grenzgänger Für Grenzgänger, die in den Kanton Graubünden ziehen möchten, ist es entscheidend, vorbereitet und über die neuen Verfahren informiert zu sein. Hier sind einige konkrete Schritte, die zu befolgen sind: 1. Überprüfung des Strafregisters: Überprüfe, ob du Vorstrafen oder laufende Verfahren hast und bereite die notwendige Dokumentation vor. Zum Beispiel, wenn du in Italien wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wurdest, stelle sicher, dass du den Bußgeldbescheid beglichen hast und die entsprechende Dokumentation vorliegen hast. Der Kanton Graubünden verlangt, dass eventuelle Verurteilungen oder anhängige Verfahren angegeben werden. 2. Ausfüllen des Formulars: Lade das Formular für die Selbstauskunft über das Strafregister von der offiziellen Website des Kantons Graubünden herunter und fülle es aus. Das Formular muss in dreifacher Ausfertigung ausgefüllt und unterschrieben werden. Stelle sicher, dass alle erforderlichen Informationen enthalten sind, wie dein vollständiger Name, Geburtsdatum, Adresse und Details zu Vorstrafen, falls vorhanden. 3. Einreichung des Antrags: Reiche den Antrag auf Wohnsitzbewilligung zusammen mit dem ausgefüllten Formular für die Selbstauskunft ein. Der Antrag kann beim zuständigen Gemeindeamt des vorgesehenen Wohnorts in Graubünden eingereicht werden. Zum Beispiel, wenn du nach Chur, der Hauptstadt des Kantons, ziehen möchtest, musst du die Unterlagen beim Gemeindeamt von Chur einreichen. Die Kosten für die Wohnsitzbewilligung für eine einzelne erwachsene Person betragen etwa 100 CHF, während sie für eine Familie mit vier Personen bis zu 300 CHF betragen können. 4. Konsultation der Behörden: Wenn du Zweifel hast oder Unterstützung benötigst, kontaktiere die zuständigen kantonalen Behörden, um detaillier...
Punti chiave
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Häufig gestellte Fragen
- Was passiert, wenn ich meine Vorstrafen nicht angeben?
- Wenn Sie Ihre Vorstrafen oder laufenden Verfahren nicht angeben, können Sie administrativen oder strafrechtlichen Sanktionen unterliegen. Es ist wichtig, transparent zu sein und genaue Informationen bereitzustellen, um zukünftige Probleme zu vermeiden.
- Wo finde ich das Selbstauskunftsformular?
- Das Selbstauskunftsformular für Vorstrafen finden Sie auf der offiziellen Website des Kantons Graubünden. Sie können es herunterladen, ausfüllen und zusammen mit Ihrem Gesuchsantrag für die Grenzgängerbewilligung einreichen.
- Welche Dokumente muss ich dem Gesuchsantrag für die Grenzgängerbewilligung beilegen?
- Neben dem Selbstauskunftsformular für Vorstrafen müssen Sie die von den kantonalen Behörden geforderten Dokumente beilegen, wie z.B. Ihren Reisepass, Ihren Arbeitsvertrag und eventuell weitere spezifische Dokumente, die im Gesuchsantrag aufgeführt sind.