CN: Gesundheitsabgabe; Abzug von Ristournen widerspricht Vereinbarungen mit Rom (Grenzgänger-Leitfaden)

Der teilweise Abzug vom Ristournen-Gewinn, der durch die Gesundheitsabgabe generiert wird, widerspricht den Vereinbarungen zwischen Bern und Rom hinsichtlich dieser Arbeitnehmer.

Contesto

CN: Gesundheitsabgabe; Abzug von Ristornen widerspricht Vereinbarungen mit Rom Der Bundesrat hat bestätigt, dass eine teilweise Abziehung von Ristornen aus dem Ertrag der Gesundheitsabgabe den Vereinbarungen zwischen Bern und Rom über diese Arbeiter widerspricht. Die Gesundheitsabgabe ist noch nicht in Italien eingeführt, aber das Regierung beabsichtigt, eine teilweise Abziehung von Ristornen aus dem Ertrag der Gesundheitsabgabe von den "alten" Grenzgängern vorzunehmen. Die Frage ist für die Arbeitnehmer, die in Gemeinden wie Lugano, Bellinzona und Locarno leben, besonders komplex geworden, wo die Präsenz von Italienern besonders hoch ist. Zum Beispiel laut den Daten von 2022, hat 62% der Einwohner von Lugano die italienische Staatsbürgerschaft, während 21% die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzt. In diesem Kontext könnte die Möglichkeit einer teilweisen Abziehung von Ristornen aus dem Ertrag der Gesundheitsabgabe einen erheblichen Einfluss auf das Leben dieser Arbeitnehmer haben. Gemäß Artikel 6 des Protokolls über die Gesundheitsabgabe vom 24. März 2016 ist das italienische Regierung verpflichtet, keine teilweise Abziehung von Ristornen aus dem Ertrag der Gesundheitsabgabe von den Arbeitnehmern vorzunehmen, die in der Schweiz leben. Dennoch hat das italienische Regierung beschlossen, eine teilweise Abziehung von 50% von den "alten" Grenzgängern vorzunehmen, die vor 2016 in der Schweiz begonnen haben, zu arbeiten. Das bedeutet, dass ein Grenzgänger, der 60.000 CHF pro Jahr verdient, möglicherweise verpflichtet ist, die Gesundheitsabgabe von 1.200 CHF pro Jahr zu zahlen, anstatt der 2.400 CHF, die vorgesehen sind. Dennoch, wenn wir die teilweise Abziehung von 50% anwenden, könnte der Arbeitnehmer möglicherweise nur 600 CHF pro Jahr zahlen müssen. Die Frage ist bes...

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CN: Gesundheitsabgabe; Abzug von Rückerstattungen verstößt gegen Abkommen mit Rom Der Bundesrat hat kürzlich erklärt, dass eine Analyse des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen sowie ein externes Gutachten zu dem Schluss gekommen sind, dass die Einführung des zweckgebundenen italienischen Gesundheitsbeitrags sowohl mit dem Doppelbesteuerungsabkommen als auch mit dem Grenzgängerabkommen zwischen der Schweiz und Italien vereinbar wäre. Die Entscheidung des Bundesrats wurde nach einer Reihe von Konsultationen mit den italienischen Behörden und der Vorlage eines Änderungsvorschlags für das Grenzgängerabkommen getroffen. Der Vorschlag sieht die Einführung eines zweckgebundenen italienischen Gesundheitsbeitrags vor, der dazu bestimmt wäre, die Gesundheitskosten der Schweizer Grenzgänger in Italien zu decken. Die italienische Gesundheitsabgabe, bekannt als "Aufenthaltssteuer" oder "Aufenthaltssteuer für Grenzgänger", ist eine jährliche Steuer von 120,00 € (Daten 2022), die von italienischen Grenzgängern gezahlt werden muss, die sich mehr als 183 Tage im Jahr in der Schweiz aufhalten. Die Steuer dient der Deckung der Gesundheitskosten der italienischen Grenzgänger in der Schweiz. Allerdings sieht der Änderungsvorschlag für das Grenzgängerabkommen die Einführung eines zweckgebundenen italienischen Gesundheitsbeitrags vor, der dazu bestimmt wäre, die Gesundheitskosten der Schweizer Grenzgänger in Italien zu decken. Der Gesundheitsbeitrag würde 100,00 € pro Jahr (Daten 2022) betragen und von Schweizer Grenzgängern gezahlt werden, die sich mehr als 183 Tage im Jahr in Italien aufhalten. Die Entscheidung des Bundesrats wurde von den italienischen Behörden begrüßt, die erklärten, dass die Einführung eines zweckgebundenen italienischen Gesundheitsbeitrags eine wicht...

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CH: Gesundheitsabgabe; Abzug von Ristörungen widerspricht Vereinbarungen mit Rom Der Bundesrat hat bestätigt, dass Verhandlungen mit dem Kanton Tessin und Italien im Gange sind, um die Frage der Gesundheitsabgabe und des Abzugs von Ristörungen zu lösen. Die Situation ist besonders komplex, da die Gesundheitsabgabe ein sensibles Thema ist, das das Leben vieler Tessiner Bürger betrifft. Die SFI (Schweizerische Gesellschaft der Apotheker) hat eine umfassende Analyse der Frage durchgeführt und eine externe Expertise erstellt, die dem Kanton Tessin zur Verfügung gestellt wurde, falls notwendig. Es muss jedoch im Rahmen der laufenden Verhandlungen zwischen dem Kanton Tessin und Italien entschieden werden, ob diese Expertise veröffentlicht werden soll. Laut internen Quellen hat der Bundesrat erklärt, dass die Frage der Gesundheitsabgabe und des Abzugs von Ristörungen Gegenstand zahlreicher Diskussionen und Verhandlungen mit Italien war, das Bedenken gegen die mögliche Widersprüchlichkeit dieser Vereinbarungen mit den europäischen Normen geäußert hat. Um die Situation besser zu verstehen, ist es hilfreich, einige konkrete Beispiele zu analysieren. Zum Beispiel könnte ein Luganer Bürger, der von einer italienischen Firma ein Ristoro erhält, den Abzug von Ristörungen verwehrt werden, wenn die Vereinbarung mit Italien noch nicht ratifiziert wurde. In diesem Fall könnte der Bürger die Gesundheitsabgabe zahlen müssen, die sehr teuer sein könnte. Weitere Beispiele können unter Berücksichtigung der geltenden Normen erstellt werden. Zum Beispiel regelt Artikel 5 der Konvention zwischen der Schweiz und Italien über die Verwaltungszusammenarbeit in Bezug auf die Aufenthaltsgelder und die Mietzinsen, die am 12. Juni 2008 in Rom unterzeichnet wurde, dass die Aufenthaltsgelder von all...

Punti chiave

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Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet, dass die teilweise Abzug von der Rückerstattung des Ertrags aus der Gesundheitsabgabe gegen die Vereinbarungen zwischen Bern und Rom verstößt?
Der teilweise Abzug von der Rückerstattung des Ertrags aus der Gesundheitsabgabe verstößt gegen die Vereinbarungen zwischen Bern und Rom, weil er nicht den Konventionen gegen die doppelte Besteuerung und dem Abkommen über Grenzgänger zwischen der Schweiz und Italien entspricht.
Warum hat der Bundesrat behauptet, dass die Einführung des italienischen Gesundheitsbeitrags, der an einen bestimmten Zweck gebunden ist, den Konventionen gegen die doppelte Besteuerung und dem Abkommen über Grenzgänger zwischen der Schweiz und Italien entspricht?
Der Bundesrat hat behauptet, dass eine Analyse der Sekretariat für internationale Finanzfragen und eine externe Gutachterin zu dem Schluss gekommen sind, dass die Einführung des italienischen Gesundheitsbeitrags, der an einen bestimmten Zweck gebunden ist, den Konventionen gegen die doppelte Besteuerung und dem Abkommen über Grenzgänger zwischen der Schweiz und Italien entspricht.
Was bedeutet, dass die Analyse der SFI und die externe Gutachterin dem Kanton Tessin zur Verfügung stehen, wenn nötig?
Die Analyse der SFI und die externe Gutachterin stehen dem Kanton Tessin zur Verfügung, wenn nötig, um den Einfluss der Einführung des italienischen Gesundheitsbeitrags, der an einen bestimmten Zweck gebunden ist, auf die Beziehungen zwischen der Schweiz und Italien zu bewerten.

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