Strafregister, Bern genehmigt Datenabkommen mit Italien (Grenzgänger-Leitfaden)

Die Schweiz hat grünes Licht für die Untersuchung einer Vereinbarung zum Datenaustausch mit Italien gegeben. Das Abkommen zielt darauf ab, das Management der Daten grenzüberschreitender Arbeitnehmer zu vereinfachen.

Kontext

Kurz gesagt

  • Die Schweiz hat grünes Licht für die Untersuchung einer Vereinbarung zum Datenaustausch mit Italien gegeben. - Das Abkommen zielt darauf ab, die Verwaltung der Daten grenzüberschreitender Pendler zu vereinfachen.

Wichtige Fakten

  • Was: Das Abkommen über den Datenaustausch zwischen der Schweiz und Italien. - Wann: Im Verlauf des Studiums. - Wo: Schweiz. - Wer: Schweizer Regierung. - Menge: Noch nicht angegeben.

Die Schweiz hat grünes Licht für die Untersuchung einer Vereinbarung zum Datenaustausch mit Italien gegeben. Das Abkommen zielt darauf ab, das Management der Daten grenzüberschreitender Arbeitnehmer zu vereinfachen. Das neue Abkommen sieht die Schaffung eines Datenaustauschsystems zwischen den beiden Nationen vor.

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Italien und der Schweiz wurde am 9. Dezember 1976 unterzeichnet.

Das neue Gesetz sieht eine Befreiung von 7.500 € für alte Grenzpendler und ein Übergangsregime für 2024–2033 vor.

Das neue grenzüberschreitende Pendlerabkommen wurde am 23. Dezember 2020 unterzeichnet und tritt ab dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Die italienische Ratifizierung wurde mit Gesetz 83 vom 13. Juni 2023 genehmigt.

Die AHV/IV/EO beträgt 5,3 % bei den Beschäftigten, die ALV/CA bei 1,1 % (Cap CHF 148.200), die UVG bei 0,7–1,5 % und die BVG bei 7–18 % für die Altersgruppe (ab 25 Jahren).

Das italienische IRPEF liegt bei 23 % bis zu 28.000 €, 35 % bei 28.001–50.000 € und 43 % über 50.000 €.

Der Selbstbehalt für neue Grenzpendler beträgt 10.000 €.

Die Selbstbeteiligung für Erwachsene beträgt 300–2.500 CHF (CHF 300–2.500).

Der KVG ist die Krankenversicherung und grenzüberschreitende Pendler G haben das Recht auf Wahl.

Die Schweiz ist kein Mitglied der EU/EWR.

Operative Details

Das Datenaustauschabkommen zwischen der Schweiz und Italien zielt darauf ab, die Verwaltung der Daten grenzüberschreitender Pendler zu vereinfachen. Das neue Abkommen sieht die Schaffung eines Datenaustauschsystems zwischen den beiden Nationen vor.

Die Schweiz hat grünes Licht für die Untersuchung einer Vereinbarung zum Datenaustausch mit Italien gegeben. Das Abkommen zielt darauf ab, das Management der Daten grenzüberschreitender Arbeitnehmer zu vereinfachen.

Das neue Abkommen sieht eine Befreiung von 7.500 € für alte Grenzpendler und ein Übergangsregime für 2024–2033 vor.

Der Selbstbehalt für neue Grenzpendler beträgt 10.000 €.

Die Selbstbeteiligung für Erwachsene beträgt 300–2.500 CHF (CHF 300–2.500).

Der KVG ist die Krankenversicherung und grenzüberschreitende Pendler G haben das Recht auf Wahl.

Die Schweiz ist kein Mitglied der EU/EWR.

Die italienische Ratifizierung wurde mit Gesetz 83 vom 13. Juni 2023 genehmigt.

Die AHV/IV/EO beträgt 5,3 % bei den Beschäftigten, die ALV/CA bei 1,1 % (Cap CHF 148.200), die UVG bei 0,7–1,5 % und die BVG bei 7–18 % für die Altersgruppe (ab 25 Jahren).

Das italienische IRPEF liegt bei 23 % bis zu 28.000 €, 35 % bei 28.001–50.000 € und 43 % über 50.000 €.

Nützliche Tools für Ihren Fall

Um Ihr Steuer-Szenario innerhalb/außerhalb von 20 km zu prüfen, nutzen Sie den Nettolohnrechner und den Leitfaden zur Steuererklärung.

Wichtige Punkte

Um mehr darüber zu erfahren, können Sie den Rechner von Frontaliere Ticino verwenden. Darüber hinaus können Sie die italienische und schweizerische Gesetzgebung zu Grenzgängern und bilateralen Abkommen konsultieren.

Die Schweiz hat grünes Licht für die Prüfung eines Abkommens über einen Datenaustausch mit Italien gegeben. Das Abkommen zielt darauf ab, die Verwaltung der Grenzgängerdaten zu vereinfachen.

Das neue Abkommen sieht eine Freistellung von € 7'500 für alte Grenzgänger und eine Übergangsregelung für den Zeitraum 2024-2033 vor.

Der Selbstbehalt für neue Grenzgänger beträgt € 10'000.

Die Franchise für Erwachsene beträgt CHF 300-2'500.

Das KVG ist die Krankenversicherung und die Grenzgänger G haben das Wahlrecht.

Die Schweiz ist kein EU/EWR-Mitglied.

Die italienische Ratifizierung wurde mit dem Gesetz 83 vom 13. Juni 2023 genehmigt.

Die AHV/IV/EO beträgt für die Mitarbeitenden 5,3%, die ALV/KV 1,1% (Kap. CHF 148'200), das UVG 0,7-1,5% und das BVG 7-18% pro Altersgruppe (ab 25 Jahren).

Der italienische IRPEF beträgt 23% bis € 28'000, 35% € 28'001-50'000 und 43% über € 50'000.

Häufig gestellte Fragen
Was ist das Ziel des Abkommens über den Datenaustausch zwischen der Schweiz und Italien?
Ziel des Abkommens ist es, die Verwaltung der Grenzgängerdaten zu vereinfachen.
Wie sieht die Übergangsregelung für den Zeitraum 2024-2033 aus?
Die Übergangsregelung sieht eine Befreiung von € 7'500 für alte Grenzgänger vor.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung für neue Grenzgänger?
Der Selbstbehalt für neue Grenzgänger beträgt € 10'000.

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