Asylsuchende und Ukrainer: Jetzt dürfen sie in der Schweiz arbeiten (Grenzgänger-Leitfaden)
Neue Bundesverordnungen erlauben Asylsuchenden und Inhabern des Schutzstatus S, einschließlich der Ukrainer, eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz auszuüben, auch im Tessin.
Contesto
Auf einen Blick - Asylsuchende und Schutzstatus-S-Inhaber dürfen in der Schweiz arbeiten. - Neue Verordnungen erleichtern den Arbeitsmarktzugang für Migranten. - Schätzungsweise 10.000 Personen profitieren von der Maßnahme. ## Wichtige Fakten - Cosa: Asylsuchende und Schutzstatus-S-Inhaber dürfen während des Prüfverfahrens arbeiten. - Quando: Die Verordnungen wurden am 20. März 2026 verabschiedet. - Dove: Die Maßnahme gilt insbesondere im Tessin und an den Grenzregionen. - Chi: Die Regelung betrifft Asylsuchende und Inhaber des Schutzstatus S, darunter auch Ukrainer. - Importo: Schätzungsweise 10.000 Personen könnten von der Maßnahme profitieren. - Scadenze: Die Maßnahmen gelten vorerst bis zum 29. Juni 2026. - Programma: Das Pretirocinio d'integrazione (PTI) fördert die berufliche Eingliederung junger Ausländer. - Settori: Die Maßnahmen zielen auf die Sektoren Bau, Tourismus, Pflege und Handel ab. Die Öffnung für Arbeit für Asylsuchende und Inhaber des Schutzstatus S, darunter auch Ukrainer, stellt einen bedeutenden Schritt in der Integration der Migranten in der Schweiz dar. Mit den kürzlich am 20. März 2026 vom Bundesrat verabschiedeten Verordnungen können diese Personengruppen, nach Genehmigung, auch während der Prüfphase ihres Schutzgesuchs einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Diese Entscheidung ist Teil der Integrationsmaßnahmen, die darauf abzielen, die sozioökonomische Eingliederung der Neuankömmlinge in die Schweiz zu fördern, insbesondere in einem internationalen Krisenkontext wie dem der Ukraine. Das wichtigste Novum betrifft die Möglichkeit, für Asylsuchende und Personen mit laufender S-Bewertung bereits vor einer endgültigen Entscheidung zu arbeiten, mit Unterstützung durch Bundesbeiträge. Dies erleichtert den Einstieg in den Arbeitsmarkt und verkürzt Wartez...
Dettagli operativi
Rechtliche Vertiefung: Die vom Bundesrat verabschiedeten Verordnungen legen fest, dass Personen im Prüfverfahren ihres Schutzstatus S eine Arbeitserlaubnis erhalten können, nach Antrag und kantonaler Genehmigung. Das Verfahren, das bereits für Asylsuchende in Gebrauch ist, wird nun auch auf Inhaber temporären Schutzes oder des Schutzstatus S ausgeweitet. Die Regelung sieht vor, dass die Erlaubnis innerhalb von 30 Tagen nach Antragstellung erteilt wird, mit Möglichkeiten zur Verlängerung und Zugang zu verschiedenen Tätigkeitsbereichen. Die Löhne und Arbeitsbedingungen sind gemäß den Vorgaben des SECO geregelt, wobei in Tessin die Mindestlöhne bei etwa 3.350 CHF monatlich im Bauwesen und 3.200 CHF im Dienstleistungs- und Handelssektor liegen. Arbeitgeber müssen auch die Sicherheitsbestimmungen, Arbeitszeiten und Sozialversicherungsbeiträge einhalten. Zudem wird das Pilotprogramm Pretirocinio d'integrazione (PTI), das berufliche Eingliederungs- und Ausbildungswege für ältere ausländische Jugendliche vorsieht, auf Bundesebene ausgeweitet und im Tessin mit Unterstützung von SUPSI und USI dauerhaft etabliert. Diese Maßnahme, die mit Bundesmitteln finanziert wird, zielt darauf ab, die Integration junger Menschen zwischen 18 und 25 Jahren zu fördern, indem sie in strategischen Sektoren wie Bau, Tourismus und Handel Ausbildung und Arbeitsmöglichkeiten erhalten. Eine weitere Neuerung ist die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen kantonalen und bundesweiten Stellen, um die Verfahren effizient umzusetzen und die Wirksamkeit der Maßnahmen kontinuierlich zu überwachen. Für Grenzgänger bedeutet diese Regelung eine konkrete Chance, ihre Beschäftigungsmöglichkeiten zu erweitern, auch in weniger traditionelle Branchen, und die Eingliederung zu beschleunigen sowie die Lohnbedingungen zu...
Punti chiave
Für Asylsuchende und Ukrainer, die diese Gelegenheit nutzen möchten, empfiehlt es sich, einige praktische Schritte zu befolgen: Zunächst sollte die eigene Situation bei den kantonalen Migrationsbehörden oder der USI in Lugano überprüft werden, die Unterstützung und Klärungen bieten. Es ist wichtig, einen Antrag auf Arbeitserlaubnis einzureichen, inklusive der erforderlichen Dokumente wie Reisepass, laufendes Schutzgesuch und eventuelle Ausbildungszertifikate. Nach Erhalt der Genehmigung kann die Tätigkeit aufgenommen werden, unter Einhaltung der vorgegebenen Bedingungen. Für Unternehmen ist es ratsam, sich über die Lohn- und Sicherheitsvorschriften zu informieren, um Arbeitsbedingungen entsprechend den schweizerischen Standards zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Akteuren wird sowohl für Arbeitssuchende als auch für lokale Betriebe Vorteile bringen, um die Grenzregionenwirtschaft zu stärken und den illegalen Arbeitsmarkt zu reduzieren. Für detaillierte Informationen kann der Gehaltsrechner genutzt werden, der das Nettogehalt anhand der Arbeitsbedingungen und Steuersätze schätzt. Diese Maßnahmen gelten vorerst bis zum 29. Juni 2026, dem Ende der Konsultationsfrist, und könnten je nach internationaler und lokaler Entwicklung verlängert oder angepasst werden. Für aktuelle Infos empfiehlt sich die regelmäßige Überprüfung der offiziellen Website des Kantons Tessin sowie der offiziellen Migrationskanäle. Die neue Regelung bietet eine konkrete Chance für Integration und wirtschaftliche Entwicklung, die der lokalen Gemeinschaft und den ausländischen Arbeitskräften greifbare Vorteile bringen kann.
Punti chiave
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Häufig gestellte Fragen
- Kann ich auch in der Schweiz arbeiten, wenn ich auf meinen S-Schutzantrag warte?
- Ja, dank der neuen Verordnungen des Bundesrates können Sie in der Schweiz arbeiten, noch bevor Sie eine endgültige Entscheidung über Ihr S-Schutzgesuch erhalten.
- Was ist die maximale Wartezeit für die Arbeitsbewilligung für Asylsuchende oder S-Schutzberechtigte in der Schweiz?
- Die Arbeitserlaubnis wird innerhalb von 30 Tagen nach Antragstellung erteilt.
- Wie hoch sind die Mindestlöhne für Grenzgänger mit S-Status im Tessin?
- Im Tessin variieren die Mindestlöhne je nach Branche. Im Bauwesen belaufen sie sich auf rund 3.350 CHF pro Monat. Für die Dienstleistungs- und Handelssektoren beträgt das Minimum rund 3.200 CHF pro Monat. Diese Beträge werden vom SECO geregelt und sind von den Schweizer Arbeitgebern einzuhalten.
- Wie lange dauert es, bis Personen mit S-Status eine Arbeitserlaubnis erhalten?
- Die Arbeitsbewilligung für Personen, die sich in der Prüfung des Schutzantrags S befinden, wird innerhalb von 30 Tagen nach Antragstellung erteilt. Dieses Verfahren wurde vereinfacht, um einen schnellen Einstieg in den Schweizer Arbeitsmarkt mit Verlängerungsmöglichkeit zu ermöglichen.
- Was sind die Wachstumsbranchen für Grenzgänger mit S-Schutz im Tessin?
- Zu den Sektoren, die am meisten von dieser neuen Gesetzgebung im Tessin profitieren, gehören das Baugewerbe, der Tourismus und die Pflege. Auch Handel und Dienstleistungen bieten neue Chancen. Diese Bereiche weisen eine hohe Nachfrage nach Arbeitskräften auf und begünstigen die Integration von Arbeitnehmern mit S-Status.
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