Asylsuchende und Ukrainer: Jetzt dürfen sie in der Schweiz arbeiten
Neue Bundesverordnungen erlauben Asylsuchenden und Inhabern des Schutzstatus S, einschließlich der Ukrainer, eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz auszuüben, auch im Tessin.
Contesto
Die Öffnung für Arbeit für Asylsuchende und Inhaber des Schutzstatus S, darunter auch Ukrainer, stellt einen bedeutenden Schritt in der Integration der Migranten in der Schweiz dar. Mit den kürzlich am 20. März 2026 vom Bundesrat verabschiedeten Verordnungen können diese Personengruppen, nach Genehmigung, auch während der Prüfphase ihres Schutzgesuchs einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Diese Entscheidung ist Teil der Integrationsmaßnahmen, die darauf abzielen, die sozioökonomische Eingliederung der Neuankömmlinge in die Schweiz zu fördern, insbesondere in einem internationalen Krisenkontext wie dem der Ukraine. Das wichtigste Novum betrifft die Möglichkeit, für Asylsuchende und Personen mit laufender S-Bewertung bereits vor einer endgültigen Entscheidung zu arbeiten, mit Unterstützung durch Bundesbeiträge. Dies erleichtert den Einstieg in den Arbeitsmarkt und verkürzt Wartezeiten, was auch konkrete Vorteile für lokale Unternehmen und die Wirtschaft in der Region bringt, vor allem in den Bereichen Dienstleistungen, Bauwesen und Handel. Im Tessin, mit den stark frequentierten Grenzen bei Brogeda und Gaggiolo, wird diese Maßnahme zu mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für Grenzgänger in Wartestellung auf eine Bewilligung sowie für Migranten in der Integrationsphase führen. Schätzungen zufolge könnten rund 10.000 Personen im Schutzstatus-S-Antragsverfahren davon profitieren, was hilft, den Fachkräftemangel insbesondere in den Branchen Bau, Tourismus und Pflege zu lindern. Die Gesetzgebung gilt auch für Ukrainer mit Schutzstatus S, die Zugang zu einem vereinfachten Arbeitsintegrationsprogramm erhalten, um einen nachhaltigeren Arbeitsfluss im Tessin und an den Grenzregionen zu gewährleisten, wo die Nachfrage nach Arbeitskräften stark wächst. Diese Maßnahme ist Teil eines umfassen...
Dettagli operativi
Rechtliche Vertiefung: Die vom Bundesrat verabschiedeten Verordnungen legen fest, dass Personen im Prüfverfahren ihres Schutzstatus S eine Arbeitserlaubnis erhalten können, nach Antrag und kantonaler Genehmigung. Das Verfahren, das bereits für Asylsuchende in Gebrauch ist, wird nun auch auf Inhaber temporären Schutzes oder des Schutzstatus S ausgeweitet. Die Regelung sieht vor, dass die Erlaubnis innerhalb von 30 Tagen nach Antragstellung erteilt wird, mit Möglichkeiten zur Verlängerung und Zugang zu verschiedenen Tätigkeitsbereichen. Die Löhne und Arbeitsbedingungen sind gemäß den Vorgaben des SECO geregelt, wobei in Tessin die Mindestlöhne bei etwa 3.350 CHF monatlich im Bauwesen und 3.200 CHF im Dienstleistungs- und Handelssektor liegen. Arbeitgeber müssen auch die Sicherheitsbestimmungen, Arbeitszeiten und Sozialversicherungsbeiträge einhalten. Zudem wird das Pilotprogramm Pretirocinio d'integrazione (PTI), das berufliche Eingliederungs- und Ausbildungswege für ältere ausländische Jugendliche vorsieht, auf Bundesebene ausgeweitet und im Tessin mit Unterstützung von SUPSI und USI dauerhaft etabliert. Diese Maßnahme, die mit Bundesmitteln finanziert wird, zielt darauf ab, die Integration junger Menschen zwischen 18 und 25 Jahren zu fördern, indem sie in strategischen Sektoren wie Bau, Tourismus und Handel Ausbildung und Arbeitsmöglichkeiten erhalten. Eine weitere Neuerung ist die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen kantonalen und bundesweiten Stellen, um die Verfahren effizient umzusetzen und die Wirksamkeit der Maßnahmen kontinuierlich zu überwachen. Für Grenzgänger bedeutet diese Regelung eine konkrete Chance, ihre Beschäftigungsmöglichkeiten zu erweitern, auch in weniger traditionelle Branchen, und die Eingliederung zu beschleunigen sowie die Lohnbedingungen zu...
Punti chiave
Für Asylsuchende und Ukrainer, die diese Gelegenheit nutzen möchten, empfiehlt es sich, einige praktische Schritte zu befolgen: Zunächst sollte die eigene Situation bei den kantonalen Migrationsbehörden oder der USI in Lugano überprüft werden, die Unterstützung und Klärungen bieten. Es ist wichtig, einen Antrag auf Arbeitserlaubnis einzureichen, inklusive der erforderlichen Dokumente wie Reisepass, laufendes Schutzgesuch und eventuelle Ausbildungszertifikate. Nach Erhalt der Genehmigung kann die Tätigkeit aufgenommen werden, unter Einhaltung der vorgegebenen Bedingungen. Für Unternehmen ist es ratsam, sich über die Lohn- und Sicherheitsvorschriften zu informieren, um Arbeitsbedingungen entsprechend den schweizerischen Standards zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Akteuren wird sowohl für Arbeitssuchende als auch für lokale Betriebe Vorteile bringen, um die Grenzregionenwirtschaft zu stärken und den illegalen Arbeitsmarkt zu reduzieren. Für detaillierte Informationen kann der Gehaltsrechner genutzt werden, der das Nettogehalt anhand der Arbeitsbedingungen und Steuersätze schätzt. Diese Maßnahmen gelten vorerst bis zum 29. Juni 2026, dem Ende der Konsultationsfrist, und könnten je nach internationaler und lokaler Entwicklung verlängert oder angepasst werden. Für aktuelle Infos empfiehlt sich die regelmäßige Überprüfung der offiziellen Website des Kantons Tessin sowie der offiziellen Migrationskanäle. Die neue Regelung bietet eine konkrete Chance für Integration und wirtschaftliche Entwicklung, die der lokalen Gemeinschaft und den ausländischen Arbeitskräften greifbare Vorteile bringen kann.