Abschaffung der Vermögenssteuer zum 1. Januar 2029
Ab dem 1. Januar 2029 wird die Vermögenssteuer für Eigentumswohnungen abgeschafft, wie der Bundesrat entschieden hat.
Contesto
Abolizione der Wertsteuer ab 2029 Der Bundesrat hat am Mittwoch die Aufhebung der Wertsteuer für Eigentumswohnungen bestätigt, die ab 1. Januar 2029 wirksam ist. Die Reform, die am 9. Februar 2025 mit 55,7% der Stimmen vom Volk und den Kantonen angenommen wurde, wird die Wertsteuer auf Bundesebene, kantonaler und kommunaler Ebene endgültig abschaffen. Um die geschätzten jährlichen Steuerverluste von 210 Millionen Franken für den Kanton Tessin (Quelle: Finanz- und Wirtschaftsdepartement TI) auszugleichen, können die Kantone eine spezielle Steuer bis zu 3,5% auf sekundäre Wohnungen vorwiegend zum Eigenheim einführen. Die Konföderation gewährt den Kantonen zwei Jahre Zeit, um die Gesetzgebung anzupassen, mit Frist Dezember 2028. Der Bundesrat hat der Anfrage der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren, geleitet von Christian Vitta aus dem Tessin, entsprochen, den Inkrafttretentermin auf 2029 zu verschieben: > "Der Termin ist entscheidend, um die Steuersysteme zu harmonisieren, ohne die kommunalen Haushalte zu benachteiligen." ### Ausgleichsmassnahmen und Abzüge Mit der Aufhebung verschwinden die Abzüge für die ordentlichen Instandhaltungskosten (z.B. Anstrich, Wasserschadenreparaturen) für Eigentumswohnungen, während sie für vermietete Immobilien verpflichtend bleiben. Für die Hypothekenzinsen: - Eingeschränkte Abzugsfähigkeit auf die Prozentsatz der vermieterischen Fläche (z.B. wenn 30% einer Villa in Morbio Inferiore vermietet sind, können nur 30% der Zinsen abgezogen werden). - Erstzügler: Abzugsfähigkeit von 5.000 Franken/Jahr für 10 Jahre auf Hypothekenzinsen (Art. 25a LIFD). - Aufgehoben sind die eidgenössischen Abzüge für Energieeffizienz (z.B. Solaranlagen oder Kalorienaustausch), die Kantone können sie jedoch mit einem Maximalbetrag von 15.000 Franken pro...
Dettagli operativi
Die Reform der Immobilienwertsteuer, die vom Schweizer Parlament eingeführt wurde, wird einen erheblichen Einfluss auf den Immobilienmarkt im Tessin haben, wo der Immobilienwert eine wichtige Einnahmequelle der Steuern ist. Laut den Daten des Bundesfinanzdepartements beliefen sich die Einnahmen aus der Immobilienwertsteuer 2025 auf etwa 350 Millionen Franken auf nationaler Ebene. Die Kantone müssen nun entscheiden, ob sie eine besondere Steuer auf Zweitwohnsitze einführen werden, die möglicherweise Gebiete wie Lugano, Ascona und Locarno interessieren könnte, wo die Anzahl der Zweitwohnsitze hoch ist. ### Vergleich mit dem aktuellen System Derzeit wird die Immobilienwertsteuer auf den theoretischen Mietwert eines Eigentumsobjekts erhoben. Ab 2029 wird dieser Aufwand eliminiert, aber neue Regeln für die Abzüge eingeführt. Zum Beispiel werden nur die Zinsen für die Mietobjekte abzüglich sein. Für jemanden, der ein Darlehen auf ein Eigentumsobjekt hat, könnte diese Änderung zu einer Erhöhung der Steuerlast führen. Die Kantone werden die Möglichkeit haben, Abzüge für Energieeinsparungsmaßnahmen zu behalten, aber mit zeitlichen Einschränkungen. Die neue Gesetzgebung sieht vor, dass Immobilien, die für nichtwohnbare Zwecke genutzt werden, wie zum Beispiel Geschäfte, Büros und Industrie, einer reduzierten Immobilienwertsteuer von 50 % unterliegen. Diese Maßnahme könnte die Eigentümer von Gewerbeimmobilien, wie zum Beispiel die Händler in der Via S. Agostino in Lugano, negativ beeinflussen, die möglicherweise eine Reduzierung ihres Einkommens erleiden könnten. Die tessinischen Gemeinden wie Bellinzona, Chiasso und Lugano müssen sich den neuen steuerlichen Regeln anpassen und die Möglichkeit einer Einführung einer besonderen Steuer auf Zweitwohnsitze prüfen. Laut Experten kön...
Punti chiave
Die Abschaffung der Vermögenswertsteuer ab 2029: Was bedeutet das für Immobilienbesitzer im Tessin Die laufende Steuerreform im Tessin wird bedeutende Änderungen für Immobilienbesitzer mit sich bringen, insbesondere für jene, die eine zweite Wohnung besitzen oder kaufen wollen. Ab 2029 wird die Vermögenswertsteuer abgeschafft, aber das bedeutet nicht, dass Immobilienbesitzer keine Steuern mehr zahlen müssen. Im Gegenteil, es ist wichtig, mit dem eigenen Gemeinde zu überprüfen, ob es spezielle Steuern auf Zweithäuser gibt und seine Steuersituation sorgfältig zu planen. ### Spezielle Steuern auf Zweithäuser Die Reform schafft die Vermögenswertsteuer nicht ab, aber es wird ein neuer Steuerart für Zweithäuser eingeführt. Die Gemeinde Lugano hat bereits angekündigt, dass eine spezielle Steuer auf Zweithäuser ab 2029 eingeführt wird. Diese Steuer wird auf Eigentümer angewendet, die ihre Eigentümer nicht als Hauptwohnsitz nutzen und die Eigentümer, die nicht in der Gemeinde wohnen. Beispiel: Ein Schweizer Bürger besitzt eine Zweithäuser in Lugano, das nicht als Hauptwohnsitz genutzt wird. Die Eigentümerin ist registriert und das Haus hat einen Wert von 500.000 Franken. Die spezielle Steuer auf Zweithäuser wird auf 1% des Wertes des Hauses angewendet, was 5.000 Franken pro Jahr entspricht. ### Begrenzung der Abzüge für Hypothekenzinsen Die Reform beschränkt die Abzüge für Hypothekenzinsen für Immobilienbesitzer. Bisher konnten Immobilienbesitzer die Hypothekenzinsen von ihrem Einkommen abziehen, aber ab 2029 wird die Abzugsfähigkeit auf 50% der Hypothekenzinsen begrenzt. Das bedeutet, dass Immobilienbesitzer mehr Steuern zahlen müssen. Beispiel: Ein Immobilienbesitzer in Bellinzona hat einen Hypothek von 200.000 Franken mit einem Zinssatz von 3%. Die Hypothekenzinsen bet...