Renten Appenzell
Im Appenzellerland ruht die Vorsorge auf den drei Schweizer Säulen: AHV, Pensionskasse und privates Sparen. Diese Seite bündelt die eidgenössischen Eckwerte des Jahres, die zuständigen Kassen, die Steuer auf Kapitalbezügen und die Artikel der Redaktion zu Renten und Vorsorge.
Das Gebiet hat keine Landesgrenze: Es zählen die Themen jener, die in der Schweiz leben und arbeiten. Die offiziellen Quellen publizieren auf Deutsch; Daten, Mitteilungen und Artikel werden hier gesammelt und bei Änderungen aktualisiert.
Aktualisiert am
Eckwerte der Vorsorge 2026
Bundesweit gültige Beträge und Sätze: erste Säule (AHV), zweite Säule (BVG) und Säule 3a.
- Minimale AHV-Rente (monatlich): 1’260 CHF
- Maximale AHV-Rente (monatlich): 2’520 CHF
- Arbeitnehmeranteil der AHV/IV/EO-Beiträge: 5.3 %
- BVG-Eintrittsschwelle (Jahreslohn): 22’680 CHF
- BVG-Koordinationsabzug: 26’460 CHF
- BVG-Mindestumwandlungssatz: 6.8 %
- Maximale Einzahlung in die Säule 3a (mit Pensionskasse): 7’258 CHF
- Maximale Einzahlung in die Säule 3a (ohne Pensionskasse): 36’288 CHF
Aktualisiert am
Quelle: Informationsstelle AHV/IV und Bundesamt für Sozialversicherungen
Kassen des Kantons
AHV-Ausgleichskasse und öffentliche Pensionskasse des Kantons mit offizieller Website.
- Ausgleichskasse Appenzell Innerrhoden — Ausgleichskasse
- Sozialversicherungen Appenzell Ausserrhoden — Ausgleichskasse
- Pensionskasse Appenzell Ausserrhoden (PKAR) — Öffentliche Pensionskasse
Aktualisiert am
Steuer auf Kapitalbezügen 2026
Steuern auf einem Kapitalbezug aus der Vorsorge mit 65 Jahren für eine alleinstehende Person ohne Kinder mit Wohnsitz im Kantonshauptort.
- Bezug von 100’000 CHF (Appenzell): 3’311 CHF
- Bezug von 250’000 CHF (Appenzell): 11’501 CHF
- Bezug von 500’000 CHF (Appenzell): 25’701 CHF
- Bezug von 100’000 CHF (Herisau): 7’937 CHF
- Bezug von 250’000 CHF (Herisau): 22’401 CHF
- Bezug von 500’000 CHF (Herisau): 49’543 CHF
Aktualisiert am
Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV)
Empfohlene Artikel
- Verwaltung der ersten AHV-Säule im Kanton Appenzell AusserrhodenDer Kanton Appenzell Ausserrhoden betreibt die erste AHV-Säule über eine kantonale Ausgleichskasse und stellt die Leistungen für die Steuerpflichtigen sicher.
- AHV und Ergänzungsleistungen in Appenzell InnerrhodenErste Säule Appenzell Innerrhoden: Leitfaden zur Ausgleichskasse, AHV-Rentenberechnung und Ergänzungsleistungen für das Lebensminimum.
- AHV und Ergänzungsleistungen: Appenzell AusserrhodenErste Säule im Kanton Appenzell Ausserrhoden: Funktionsweise der Ausgleichskasse, AHV-Rentenberechnung, Umgang mit Beitragslücken und Zugang zu Ergänzungsleistungen zur Deckung des Existenzminimums.